Aufgrund der Einschränkungen bzgl. des Coronavirus sind viele Brautpaare und Veranstalter verunsichert, inwieweit Planungen für das Jahr 2021 oder 2022 sinnvoll erscheinen.
Deshalb mein Versprechen an euch - und das galt auch schon vor dem Coronavirus:
Sofern eine Veranstaltung/Hochzeit aufgrund behördlicher Vorgaben nicht stattfinden darf oder beispielsweise der Gesang verboten ist, ist stets eine kostenfreie Stornierung möglich. Maßgeblich hierfür sind die Allgemeinverfügungen bzw. Regelungen, die am Veranstaltungsort Gültigkeit haben.